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Sicherheit & Recht

Überhängende Äste vom Nachbarn: Was ist erlaubt?

von Redaktion5 Min. Lesezeit

Äste, die über den Zaun wachsen, Laub in der Dachrinne, Wurzeln unter der Terrasse: Bäume an der Grundstücksgrenze sind einer der häufigsten Gründe für Streit unter Nachbarn. Das Wichtigste vorweg: Überhängende Äste vom Nachbarn dürfen Sie in der Regel erst abschneiden, wenn Sie den Nachbarn aufgefordert haben, sie selbst zu entfernen, und eine angemessene Frist abgelaufen ist. Außerdem müssen die Äste Sie tatsächlich beeinträchtigen. Hier lesen Sie, was im Allgäu, in Oberschwaben und am Bodensee gilt.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Schlichtungsstelle.

Was sagt das Gesetz zu überhängenden Ästen?

Die Grundregel steht in § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie gilt in ganz Deutschland:

  • Äste: Sie dürfen überhängende Äste abschneiden und behalten, wenn Sie dem Nachbarn vorher eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben und er nichts getan hat
  • Wurzeln: Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie ohne Fristsetzung abschneiden
  • Beeinträchtigung: Beides gilt nur, wenn Äste oder Wurzeln die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Ein paar Zweige, die über den Zaun ragen, ohne zu stören, reichen nicht

Was ist eine angemessene Frist? Das Gesetz nennt keine Zahl. Üblich sind einige Wochen. Wichtig ist, dass der Nachbar realistisch die Möglichkeit hat, die Äste zu entfernen. Setzen Sie die Frist am besten schriftlich, damit Sie es später belegen können. Mit Rücksicht auf die Vogelschutzzeit ist ein Termin im Herbst oder Winter sinnvoll.

Darf ich schneiden, auch wenn der Baum dadurch eingeht?

Ja, das hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden (BGH, Urteil vom 11. Juni 2021, Az. V ZR 234/19). In dem Fall ging es um eine alte Kiefer, deren Äste seit Jahren auf das Nachbargrundstück ragten. Der Nachbar durfte die Äste abschneiden, auch wenn dadurch die Standfestigkeit des Baumes gefährdet war. Eine Abwägung, ob der Rückschnitt für den Baum verhältnismäßig ist, sieht § 910 BGB nicht vor.

Der BGH hat aber auch klargestellt: Naturschutzrecht und Baumschutzsatzungen gehen vor. Steht der Baum unter Schutz, kann der Rückschnitt verboten oder genehmigungspflichtig sein. Außerdem dürfen brütende Vögel und ihre Nester nie gestört oder beschädigt werden. Größere Schnitte planen Sie deshalb am besten zwischen Oktober und Februar.

Laub, Früchte und Nadeln

  • Früchte, die herüberfallen, gehören nach § 911 BGB Ihnen. Pflücken dürfen Sie vom Baum des Nachbarn aber nichts, auch nicht an überhängenden Ästen
  • Laub, Nadeln und Blüten müssen Sie in normalem Umfang hinnehmen. Das gilt als ortsüblich. Nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung kann ein Ausgleich verlangt werden

Grenzabstände für Bäume in Bayern

Wie nah ein Baum an der Grenze stehen darf, regelt in Bayern das Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB):

Höhe der PflanzeMindestabstand zur Grenze
bis 2 Meter0,5 Meter
über 2 Meter2 Meter

Gemessen wird laut Art. 49 AGBGB von der Mitte des Stammes. Wichtig ist die Verjährung: Nach Art. 52 AGBGB kann die Beseitigung eines zu nah gepflanzten Baumes nur innerhalb von fünf Jahren verlangt werden. Steht ein Baum also schon länger als fünf Jahre, muss er in der Regel bleiben, auch wenn er zu nah an der Grenze steht. Das Recht, überhängende Äste nach § 910 BGB zu schneiden, bleibt davon unberührt.

Grenzabstände für Bäume in Baden-Württemberg

In Oberschwaben und am württembergischen Bodensee gilt das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG). Es unterscheidet nach Art und Wuchs der Bäume. Laut § 16 NRG gelten zum Beispiel:

BaumMindestabstand
Kern- und Steinobst auf schwach- und mittelstark wachsenden Unterlagen2 Meter
andere Obstbäume, Kern- und Steinobst auf stark wachsenden Unterlagen3 Meter
Walnussbäume aus Sämlingen und stark wachsende Bäume4 Meter
sehr großwüchsige Bäume wie Linde, Eiche oder Buche8 Meter

Innerhalb geschlossener Ortschaften halbieren sich viele dieser Abstände. Für Hecken gilt nach § 12 NRG: bis 1,80 Meter Höhe 0,5 Meter Abstand, darüber mehr. Nach § 23 NRG muss der Nachbar überhängende Äste zwischen 1. März und 30. September nicht beseitigen. Die Frist für Ansprüche auf Beseitigung beträgt nach § 26 NRG ebenfalls fünf Jahre.

Pflanzen Sie selbst einen neuen Baum, prüfen Sie den Abstand vorher. Tipps dazu finden Sie im Ratgeber Baum pflanzen: die beste Pflanzzeit.

So gehen Sie am besten vor

  1. Reden Sie mit dem Nachbarn. Oft ist das Problem mit einem Gespräch gelöst, und viele Nachbarn teilen sich die Kosten für einen fachgerechten Schnitt
  2. Setzen Sie schriftlich eine Frist, wenn das Gespräch nichts bringt. Beschreiben Sie, welche Äste stören und warum
  3. Prüfen Sie Schutzvorschriften: Gibt es eine Baumschutzsatzung in Ihrer Gemeinde? Ist gerade Vogelschutzzeit?
  4. Schneiden Sie fachgerecht. Ein Schnitt direkt an der Grundstücksgrenze hinterlässt oft große Wunden und Stummel. Besser ist ein Schnitt an der nächsten passenden Astgabel
  5. Holen Sie sich Unterstützung, wenn Äste groß sind oder über einem Dach hängen

Die Kosten für den Rückschnitt nach Fristablauf können Sie unter Umständen vom Nachbarn zurückverlangen. Die Rechtsprechung dazu ist nicht ganz einheitlich, lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Wir schneiden fachgerecht, auch an der Grenze

Baumpflege Pemsl schneidet überhängende Äste im ganzen Allgäu, in Oberschwaben und am Bodensee so, dass der Baum möglichst gesund bleibt. Wir arbeiten mit Seilklettertechnik, auch über Dächern und Zäunen, und stimmen uns auf Wunsch mit beiden Nachbarn ab. Ist ein Baum bereits geschädigt, prüfen wir mit einer Baumkontrolle, ob er noch sicher ist.

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Wenn der Nachbar seinen Baum stark einkürzen möchte, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber Baum kappen oder Kronenschnitt.

Häufige Fragen

Darf ich die Äste vom Nachbarn einfach abschneiden? Nicht sofort. Sie müssen den Nachbarn zuerst auffordern, die Äste zu entfernen, und ihm eine angemessene Frist setzen. Erst wenn er nichts tut und die Äste Ihr Grundstück beeinträchtigen, dürfen Sie selbst schneiden.

Darf ich Wurzeln vom Nachbarbaum abschneiden? Ja. Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie nach § 910 BGB ohne Fristsetzung abschneiden, wenn sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Schutzvorschriften wie eine Baumschutzsatzung gelten trotzdem.

Wer bezahlt das Schneiden der überhängenden Äste? Grundsätzlich ist der Eigentümer des Baumes verantwortlich. Schneiden Sie nach Ablauf der Frist selbst, können Sie die Kosten unter Umständen vom Nachbarn zurückverlangen.

Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen? In Bayern muss ein Baum über 2 Meter Höhe mindestens 2 Meter Abstand zur Grenze haben. In Baden-Württemberg hängt der Abstand von der Baumart ab und reicht von 2 bis 8 Meter. Nach fünf Jahren verjährt der Anspruch auf Beseitigung meist.

Darf ich überhängende Äste im Sommer schneiden? Schonende Schnitte sind erlaubt. Bei Bäumen außerhalb von Gärten sind starke Rückschnitte vom 1. März bis 30. September verboten, und brütende Vögel sind überall geschützt. Größere Arbeiten planen Sie am besten für Herbst oder Winter.

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