Ein Baum muss weg, weil er krank ist, zu nah am Haus steht oder bei Sturm zur Gefahr wird. Dann stellt sich schnell die Frage: Was kostet das? Das Wichtigste vorweg: Eine Baumfällung im Garten kostet je nach Größe, Lage und Aufwand meist einige hundert bis über tausend Euro. Den genauen Preis kann nur eine Besichtigung vor Ort klären. Hier lesen Sie, wovon die Kosten abhängen, welche Zusatzkosten anfallen können und wie Sie sparen.
Richtwerte: Was kostet eine Baumfällung?
Verbraucherportale wie gartenjournal.net und sanier.de nennen als grobe Richtwerte für die reine Fällung etwa 20 bis 50 Euro pro Meter Baumhöhe. Für einen 20 Meter hohen Laubbaum ergibt das laut gartenjournal.net rund 600 bis 1.100 Euro, Nadelbäume sind meist etwas günstiger.
| Leistung | Richtwert laut Verbraucherportalen |
|---|---|
| Fällung pro Meter Baumhöhe | ca. 20 bis 50 Euro |
| Wurzelstock entfernen | ca. 75 bis 175 Euro, bei großen Stöcken mehr |
| Entsorgung von Holz und Grünschnitt | ca. 100 bis 200 Euro |
| Fällgenehmigung der Gemeinde | ca. 25 bis 100 Euro, je nach Kommune |
| Halteverbotszone oder Straßensperrung | ca. 80 Euro |
Wichtig: Das sind Durchschnittswerte aus ganz Deutschland, kein Angebot. Ein kleiner Obstbaum im freien Garten kostet deutlich weniger. Eine große Fichte direkt am Haus, die Stück für Stück abgetragen werden muss, kann über 2.000 Euro kosten.
Wovon hängen die Kosten ab?
- Größe des Baumes: Höhe, Stammdurchmesser und Kronenbreite bestimmen den Arbeitsaufwand
- Platz zum Fällen: Kann der Baum am Stück umgelegt werden, ist das am günstigsten. Steht er dicht an Haus, Zaun, Garage oder Leitungen, muss er von oben Stück für Stück abgetragen werden
- Technik: Für das stückweise Abtragen kommen Seilklettertechnik, eine Hubarbeitsbühne oder ein Kran zum Einsatz. Teile, die nicht herunterfallen dürfen, werden abgeseilt
- Zustand des Baumes: Ein morscher oder kranker Baum ist für den Kletterer gefährlicher und braucht mehr Sicherung
- Zufahrt: Kommt das Fahrzeug bis zum Baum, oder muss alles durch den Garten getragen werden?
- Holz: Behalten Sie das Holz als Brennholz, sinken die Entsorgungskosten
- Wurzelstock: Bleibt der Stumpf stehen, oder soll er ausgefräst werden?
Zusatzkosten, an die viele nicht denken
Wurzelstock: Nach der Fällung bleibt ein Stumpf. Ihn auszufräsen kostet extra. Welche Möglichkeiten es gibt, lesen Sie im Ratgeber Baumstumpf entfernen.
Genehmigung: Steht der Baum unter einer Baumschutzsatzung, brauchen Sie eine Fällgenehmigung. Die Gebühr hängt von der Gemeinde ab. Ob Sie eine Genehmigung brauchen, klärt der Ratgeber Baum fällen: Genehmigung im Allgäu.
Ersatzpflanzung: Viele Gemeinden verlangen bei einer genehmigten Fällung, dass ein neuer Baum gepflanzt wird. Auch das sollten Sie einplanen.
Gutachten: Will die Gemeinde einen Nachweis, dass der Baum krank oder nicht mehr sicher ist, kann ein Baumgutachten nötig sein.
So sparen Sie bei der Baumfällung
- Im Winter fällen lassen: Von Oktober bis Februar ist der Baum ohne Laub leichter, und es gibt keine Konflikte mit brütenden Vögeln
- Holz behalten: Wer das Holz selbst verwertet, spart die Entsorgung
- Mehrere Arbeiten bündeln: Fällung, Kronenpflege anderer Bäume und Wurzelstockfräsung in einem Termin sparen Anfahrt und Rüstzeit
- Mit den Nachbarn sprechen: Stehen auch beim Nachbarn Arbeiten an, lohnt sich ein gemeinsamer Termin
- Steuern sparen: Arbeiten im Privatgarten gelten als Handwerkerleistung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes. 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, können Sie direkt von der Steuer abziehen. Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung, keine Barzahlung
Vorsicht bei Billigangeboten: Fällarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt. Achten Sie darauf, dass der Betrieb ausgebildete Fachleute einsetzt und eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Haus und Nachbargrundstück hat.
Selbst fällen oder Fachbetrieb?
Einen kleinen Obstbaum oder Strauch können geübte Gartenbesitzer mit der richtigen Schutzausrüstung selbst entfernen. Bei größeren Bäumen raten wir dringend davon ab. Ein Baum fällt selten genau so, wie man es plant, und schon ein falscher Schnitt kann Haus, Auto oder Menschen gefährden. Ein Schaden ist dann schnell teurer als die Fällung durch einen Fachbetrieb.
Muss ein Baum gar nicht weg, sondern nur kleiner oder sicherer werden, ist eine fachgerechte Kronenpflege oft die günstigere Lösung. Mehr dazu im Ratgeber Baum kappen oder Kronenschnitt und zur Kronensicherung.
Ihr Angebot von Baumpflege Pemsl
Baumpflege Pemsl fällt Bäume im ganzen Allgäu, in Oberschwaben und am Bodensee, auch an schwierigen Standorten direkt am Haus, mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne und Abseiltechnik. Wir sehen uns den Baum vor Ort an und erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot, auf Wunsch inklusive Wurzelstockfräsung und Entsorgung. Bei der Fällgenehmigung helfen wir Ihnen gern.
Mehr zu Baumfällungen · Mehr zur Wurzelstockfräsung · Angebot anfragen
Häufige Fragen
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen? Je nach Größe, Lage und Aufwand meist einige hundert bis über tausend Euro. Verbraucherportale nennen als Richtwert etwa 20 bis 50 Euro pro Meter Baumhöhe. Den genauen Preis klärt eine Besichtigung vor Ort.
Was kostet es, einen Baum fällen und den Wurzelstock entfernen zu lassen? Zur Fällung kommen für das Ausfräsen des Wurzelstocks laut Verbraucherportalen meist etwa 75 bis 175 Euro hinzu, bei sehr großen Stöcken mehr. Wird beides an einem Termin erledigt, sparen Sie Anfahrt und Rüstzeit.
Kann ich die Kosten für eine Baumfällung von der Steuer absetzen? Ja, im Privathaushalt als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, werden direkt von der Steuer abgezogen. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen.
Wer bezahlt die Fällung, wenn ein Baum krank ist? Grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht. Bei Sturmschäden kann je nach Fall die Versicherung einspringen. Klären Sie das am besten vor Beginn der Arbeiten.
Wann ist die günstigste Zeit für eine Baumfällung? Von Oktober bis Februar. Der Baum trägt kein Laub, das Gewicht ist geringer, und es brüten keine Vögel. Außerhalb von Gärten sind Fällungen vom 1. März bis 30. September ohnehin nur ausnahmsweise erlaubt.




